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LOCATO GmbH
Merianstr. 17
61476 Kronberg
Tel. 06173-995055
Email: info@locato.de
Vertretungsberechtigter: Hendrik van Hooven
Berufsaufsichtsbehörde: Landratsamt Bad Homburg
Handelsregister: Amtsgericht Königstein
Handelsregisternummer: HRB 4744
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 244297133
Berufskammer: IHK, Frankfurt

 

1. Haftungsbeschränkung

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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

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4. Datenschutz

Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

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5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Mit der Verwendung des in unserem Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung, Anfordern von Unterlagen etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und Locato GmbH ein Maklervertrag zustande. Diese AGB sind Bestandteil des Angebotes und werden hiermit von dem Maklerkunden anerkannt.

2. Verbot der Weitergabe/ Vertraulichkeit

Die dem Maklerkunden von Locato GmbH übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen und Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung von Locato GmbH nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung und Weitergabe der Informationen und Daten an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Locato GmbH verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung. Der Maklerkunde als Angebotsempfänger verpflichtet sich zur Übernahme der Zahlung in Höhe der vollen Provision als Schadenersatz, wenn der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, abschließt. Dem Maklerkunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Locato GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Daten und Informationen gegenüber dem Maklerkunden bleibt unberührt.

3. Entstehen des Provisionsanspruchs

Der Nachweis, bzw. die Bekanntgabe einer dem Maklerkunden genannten Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung für den Fall des Erwerbs und/oder einer Anmietung. Der Provisionsanspruch von Locato GmbH entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts entstanden ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten, Erbbaurecht statt Kauf, Tausch statt Kauf oder Miete, u.a.). Der Ursachenzusammenhang zwischen Nachweis und einem eventuell späteren Hauptvertrag wird durch spätere Direktangebote des Verkäufers/ Vermieters nicht unterbrochen.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Die Provision ist bei Abschluss des Kaufvertrags, bzw. des Mietvertrages, verdient und fällig sowie spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Locato GmbH hat das Recht, bei Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag, Mietvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Erwerb in der Zwangsversteigerung, etc.) anwesend zu sein. Erfolgt dessen Abschluss ohne die Teilnahme von Locato GmbH, so ist der Maklerkunde verpflichtet, Locato GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und alle für die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs relevanten Daten zu erteilen.

5. Provision und Provisionshöhe

Die von Locato GmbH verdiente Provision errechnet sich aus dem notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis, bzw. der im Mietvertrag vereinbarten Gesamtmiete. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Provision für Nachweis oder Vermittlung – 5,95% incl. ges. MwSt. bis zu einem Kaufpreise von € 3 Mio. – 3,57 % incl ges. MwSt. ab einem Kaufpreis von € 3 Mio. – 3,57 % incl. ges. MwSt. des kapitalisierten Erbbauzinses für den Erbbaurechtsnehmer – 3,57 Monatskaltmieten inkl. Ges. MwSt. bei gewerblichen Mietobjekten

6. Unparteilichkeit und Doppeltätigkeit

Locato GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei einer Doppeltätigkeit ist sie zur Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Vorkenntnis des Maklerkunden über das Objekt

Ist dem Maklerkunden das von Locato GmbH übermittelte Kauf- bzw. Mietangebot bereits bekannt, so hat der Maklerkunde dies Locato GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich und unter Benennung des anderen Anbieters und der Angebotsdaten mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis durch Locato GmbH als erbracht und anerkannt.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Locato GmbH, deren Beauftragte/r, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Unser Angebot erfolgt freibleibend und aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte, übermittelten Daten und Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf und/ oder -vermietung, bleiben vorbehalten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

9. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist das Amtsgericht Königstein/Taunus. 10. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehend genannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser Vereinbarungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser Vereinbarungen. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.